Details
Angebotsart
Usage
VENTE
Grundstücksfläche
6760
Parzellenfläche
6760
Verfügbarkeit
Disponibilité
Zu vereinbaren
Referenz
Référence
19-704-03
Verkaufspreis
CHF 1'700'000.-
Lage
1854 Leysin
Géolocalisation
Beschreibung
body
Leysin ist eine Schweizer Gemeinde im Bezirk Aigle des Kantons Waadt. Sie liegt auf einer Höhe von 1.260 m über dem Meeresspiegel. Als Berggemeinde befindet sie sich in den Waadtländer Voralpen.
Am Eingang des Dorfes, in der Nähe des Sportzentrums, schöne Parzelle von 6'760 m2.
Diese Parzelle genießt eine sehr angenehme Lage, die einen freien Blick auf die Berge bietet.
.
. Das Grundstück befindet sich in einer MISCHEREINSCHAFTSZONE.
.
. EINSATZGEBIET:
. Diese Zone ist für Handels-, Handwerks- oder Industriebetriebe bestimmt, die außerhalb der Zone keine Nachteile mit sich bringen.
. Außerdem kann hier das Wohnen zugelassen werden, wenn es mit den benachbarten Betrieben vereinbar ist.
. ORDNUNG:
. Die nicht zusammenhängende Ordnung ist obligatorisch
.
ABSTAND ZU GRENZEN:
. Der Abstand zwischen den Fassaden, die nicht auf einer Fluchtlinie stehen, und der Grenze des Nachbargrundstücks beträgt, wenn es keinen Fluchtlinienplan gibt, mindestens 5 Meter. Zwischen Gebäuden, die auf demselben Grundstück stehen, wird er verdoppelt.
.
.
NUTZUNGSINDIZIERUNG:
. Das bebaubare Volumen beträgt 3 m³ pro m² Grundstücksfläche.
. Für Gebäude oder Gebäudeteile, die zu Wohnzwecken genutzt werden, gelten die Vorschriften für die Zone für Mehrfamilienhäuser B (Art. 24bis).
.
. BEBAUUNG:
. Die Stadtverwaltung kann entlang der öffentlichen Straßen oder der Grenzen benachbarter Grundstücke die Anpflanzung von Baumvorhängen, Hecken oder die Pflege von Rasenflächen vorschreiben. Sie legt in diesem Fall die zu verwendenden Baumarten fest.
Am Eingang des Dorfes, in der Nähe des Sportzentrums, schöne Parzelle von 6'760 m2.
Diese Parzelle genießt eine sehr angenehme Lage, die einen freien Blick auf die Berge bietet.
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. Das Grundstück befindet sich in einer MISCHEREINSCHAFTSZONE.
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. EINSATZGEBIET:
. Diese Zone ist für Handels-, Handwerks- oder Industriebetriebe bestimmt, die außerhalb der Zone keine Nachteile mit sich bringen.
. Außerdem kann hier das Wohnen zugelassen werden, wenn es mit den benachbarten Betrieben vereinbar ist.
. ORDNUNG:
. Die nicht zusammenhängende Ordnung ist obligatorisch
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ABSTAND ZU GRENZEN:
. Der Abstand zwischen den Fassaden, die nicht auf einer Fluchtlinie stehen, und der Grenze des Nachbargrundstücks beträgt, wenn es keinen Fluchtlinienplan gibt, mindestens 5 Meter. Zwischen Gebäuden, die auf demselben Grundstück stehen, wird er verdoppelt.
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NUTZUNGSINDIZIERUNG:
. Das bebaubare Volumen beträgt 3 m³ pro m² Grundstücksfläche.
. Für Gebäude oder Gebäudeteile, die zu Wohnzwecken genutzt werden, gelten die Vorschriften für die Zone für Mehrfamilienhäuser B (Art. 24bis).
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. BEBAUUNG:
. Die Stadtverwaltung kann entlang der öffentlichen Straßen oder der Grenzen benachbarter Grundstücke die Anpflanzung von Baumvorhängen, Hecken oder die Pflege von Rasenflächen vorschreiben. Sie legt in diesem Fall die zu verwendenden Baumarten fest.
Kontakt
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Prénom
Philippe
Nom
Jordan
Téléphone
+41 79 433 22 38
Email
philippe.jordan@bernard-nicod.ch
Aigle
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